Digital – Nachhaltige Codes
11. März 2021Gerecht Gestalten
21. März 2021Equal Pay Day: 17. März 2020
Mit dem Equal Pay Day wird gegen die Gehaltsbenachteiligung von Frauen protestiert. Rechnet man den Gehaltsunterschied von 21 % in unentlohnt vollbrachte Arbeitstage um, ergeben sich 77 Tage – der 77. Tag des Jahres 2020 ist der 17. März. Dieses Datum steht symbolisch für den Tag, bis zu dem Frauen jedes Jahr umsonst arbeiten!
Gender Pay Gap
Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes zwischen Frauen und Männern.2018 verdienten Frauen in Deutschland 21% weniger als Männer.
Drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen sind strukturbedingt: Frauen ergreifen häufiger schlechter bezahlte Berufe, erreichen seltener Führungspositionen, arbeiten öfter in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Viele der teilzeitarbeitenden Frauen betreuen zuhause Kinder oder Pflegebedürftige.
Der Rest des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Arbeitnehmerinnen in vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation verdienen im Schnitt pro Stunde 6 % weniger als Männer.
Equal Pay Act Island
Island hat 2017 das Lohngleichheitsgesetz eingeführt: Arbeitgeber*innen ab 25 Mitarbeiter*innen müssen nachweisen, dass sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn bezahlen.
„Gleichwertig“ wird u.a. nach Typ und Dauer der Ausbildung bemessen und nicht nach der Art der Tätigkeit, was bedeuet: Klassische Frauenberufe sollen nicht mehr schlechter als typische Männerberufe bezahlt werden.
Entgelttransparenzgesetz
*2017, Deutschland
Ziel:
Gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
Regelungen:
1.) Mitarbeiter*innen in Betrieben ab 200 Angestellten können bei ihrem Arbeitgeber erfragen, wie viel eine Gruppe von mindestens sechs Kolleg*innen des anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit im Mittel verdient.
2.) Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen werden angeregt, selber die Entgeltgleichheit in ihrem Unternehmen zu überprüfen.
Wirkung:
Das Gesetz zeigte sich nach Studien der Hans-Böckler-Stiftung und des IWO 2018 recht wirkungslos; in nur wenigen Betrieben verlangten Mitarbeiter*innen Auskunft.
Probleme:
1.) Keine automatische Gehaltsanpassung bei Gehaltsunterschieden: Gleiches Gehalt muss erst vor Gericht eingefordert werden.
2.) Es kann nur ein Gehaltsdurchschnitt erfragt werden, einzelne besonders hohe oder niedrige Gehälter bleiben verborgen.
Was es braucht!!!
1.) Sanktionen für Unternehmen bei Nicht-Beachtung
2.) Wirksamkeit auch für kleinere Betriebe
3.) Verbände, Betriebsräte etc. müssen ebenfalls Auskunft einfordern können, damit Mitarbeiter*innen nicht durch Angst vor persönlicher Benachteiligung von einer Auskunftsanforderung abgehalten werden.
Frauen in die Parlamente!
Paritätsgesetze
Ein Paritätsgesetz bestimmt, dass Parteien mit gleichmäßig auf Männer und Frauen quotierten Listen an Wahlen teilnehmen. In Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien gelten bereits gesetzliche Geschlechterquoten für Kandidat*innenlisten, jeweils zwischen 40 % und 50 %. In Thüringen und Brandenburg haben die Landesregierungen 2019 Paritätsgesetze eingeführt. In beiden Ländern klagten die AfD und Die Piraten gegen die Gesetze vor den Landesverfassungsgerichten. Die Kritik: Die Quotierung greife in die Freiheit der Kandidat*innen-Aufstellung und der Wahl ein.
Für die gesetzliche Quotierung spricht, dass aufgrund der strukturellen Ungleichbehandlung der Geschlechter eben keine gleichen Zugangs-vorraussetzungen bestehen und die Quotierung hier Ausgleich schafft. Zudem spiegelt ein Parlament mit einer Männerüberlast nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung und damit nicht deren Interessen wider.
In Deutschland führen mehrere Parteien freiwillig quotierte Kandidat*innen-Listen: Die Grünen und Die Linke mit jeweils mindestens 50 %, die SPD mit mindestens 40 % Frauenanteil.
Protest
Die Künstlerin Katharina Cibulka installiert an Baustellen mit feministischen Forderungen bestickte Planen und protestiert damit gegen bestehende Machtstrukuren und fordert „Female Empowerment“.
Weitere spannende Inspirationen zu Kunst, Aktivismus und Empowerment findet ihr in der ökoRAUSCH Mediathek in folgendem Video: „Thementag »Artivismus & Empowerment – Kunst ist Macht“
Das Thema „Equal Pay Day“ wurde in der ökoRAUSCH Wissenswelt auf dem ökoRAUSCH Festival für Design und Nachhaltigkeit (28.8.-24.9.2020) im MAKK (Museum für Angewandte Kunst Köln) ausgestellt. Die ökoRAUSCH Wissenswelt steht nun als Wanderausstellung zum Verleih NRW-weit zur Verfügung. Weitere Informationen findet ihr auf stadt-land-welt.org oder schreibt an stadt.land.welt@posteo.de !
Fotos: Bozica Babic und Astrid Piethan
Quellen und Links:
* www.frauen-macht-politik.de/die-ersten-paritaetsgesetze
* www.was-verdient-die-frau.de
* www.equalpayday.de
* www.clubbocholt.soroptimist.de
* www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_097_621.html
* Child Penalties Across Countries: Evidence and Explanations, Henrik Kleven, Princeton University and NBER
* www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/das-entgelttransparenzgesetz–ein-leitfaden-fuer-arbeitgeber-sowie-fuer-betriebs–und-personalraete/118300
* Entgelttransparenzgesetz gegen Lohndiskriminierung: Viel Aufwand, wenig Nutzen? ifo Schnelldiesnt 4/2019
* Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, 2018
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Unser Co-Veranstalter des Festivals, Stadt Land Welt e.V. ist maßgeblich für die inhaltliche und vor allem methodisch aufbereitete Vermittlung der Themen des Festivals an ein breites Publikum verantwortlich. Die von ihm gestaltete „ökoRAUSCH Wissenswelt“ wird gefördert durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen.